Das Forum ! »
Forum über die Landwirtschaft »
Satzung »
§1
Umfrage: Bemerkung
Antworten |
Anteil der Stimmen |
Abgegebene Stimmen |
Ok |
0% |
0 |
Änderungsvorschlag unten |
100% |
1 |
Abgegebene Stimmen: 1
#1 §1 von Straßberger, Roland
19.02.2021 09:42
§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen … . Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
führt danach den Zusatz „e.V.".
(2) Der Verein hat seinen Sitz in … (Ort angeben).
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
#2 RE: §1 von Roland Straßberger
19.02.2021 10:01