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Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMU „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ PRESSEMITTEILUNG 07.08.2020
Die Krefelder Insektenstudie und der darin beschriebene massive Insektenrückgang gilt weitestgehend als Grundlage für den Gesetzentwurf „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“. Diverse Studien und Metastudien haben diese besonders starken Rückgänge jedoch nicht bestätigen können, es stellt sich sogar die Frage, ob es sich um einen Insektenrückgang oder um generelle Veränderungen in der Insektenwelt handelt. Umso wichtiger sind Erkenntnisse, bei welchen Insektengruppen bedrohliche Zustände erreicht sind und welche Maßnahmen richtigerweise unternommen werden müssen, um Verbesserungen zu erreichen. Da die wissenschaftliche Ursachenforschung über einen möglichen Insektenrückgang allerdings noch nicht abgeschlossen ist und eine Wirksamkeit der angestrebten Maßnahmen mehr als zweifelhaft ist, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieses Gesetzes. Die beschriebenen Gesetzesänderungen sind nach unserer Einschätzung nicht zielorientiert, in Teilen sogar kontraproduktiv. Die Fachgruppe Insektenschutz und Biodiversität von Land schafft Verbindung Deutschland e.V. hat eine detaillierte Stellungnahme und auch Lösungsvorschläge zu den einzelnen Punkten erarbeitet. Land schafft Verbindung Deutschland hat Mitarbeiter des BMU und BMEL zu einem praktischen Treffen auf landwirtschaftlichen Betrieben eingeladen, damit unabhängig zum Insektenschutzgesetz Maßnahmen ergriffen und diskutiert werden, die den Insektenschutz voranbringen können. Leider haben wir bislang keine Rückmeldung erhalten. Schlussendlich ist festzustellen, dass die Landwirtschaft in die Verantwortung genommen wird und enorme Belastungen in Form von Wertverlusten und Folgekosten in Milliardenhöhe tragen soll, obwohl bisher keine belastbare Ursachenforschung betrieben wurde. Land schafft Verbindung Deutschland e.V. i.Gr. Frank Kisfeld Fachgruppensprecher Insektenschutz und Biodiversität
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