Seit 07.01. können bayerische Betriebe das neue KULAP - Programm beantragen.
Das Volksbegehren 2019 hat auch auf die Maßnahmen Auswirkungen. So werden einige Maßnahmen in überarbeiteter Form angeboten:
. B.41- Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt o Einzelflächenbezogen, max. 6 ha/Betrieb (zuvor: 3 ha/Betrieb) o Nutzungsverbot vor dem 1. Juli o Zwingend landwirtschaftliche Verwertung (Nicht: Nur mulchen) o Höhe der Zuwendung: 250 €/ha
o B.47 - Jährlich wechselnde BIühflächen ) einjährige NaturPlus KULAP- Blühmischungen o Einzelflächenbezogen, max. 6 ha/Betrieb o EMZ-abhängige Zuwendung: 600 €/ha bei EMZ bis 5000, je weitere 100 EMZ: +15 €/ha
. B4B - BIühflächen an Waldrändern und in der Feldflur ) mehrjährige NaturPlus KULAP-Blühmischungen o Einzelflächenbezogen, max. 3 ha/Betrieb o ebenfalls EMZ-abhängige Zuwendung: 600 €/ha bei EMZ bis 5000, je weitere 100 EMZ: +15 €/ha o Neue zulässige Blühmischung: ,,Bienenweide Bayern" Bei 847 und 848 dürfen weiterhin nur Mischungen, die dem QBB-Standard entsprechen und vorgeschriebene Rezepturen aufweisen, eingesetzt werden.
. B36 - Winterbegrünung mit \Wildsaaten ) GeoVital MS 100 LR KULAP, MS 1OO LRZ KULAP o ist nur für Betriebe möglich, die B36 bereits 2015 beantragt haben, d.h. hier ist nur eine Anschlussverpflichtung möglich. Eine Neuverpflichtung ist für die Winterbegrünung mit Wildsaaten leider nicht möglich. o Einzelflächenbezogen, max. 10 ha/Betrieb ] o Höhe der Zuwendung: 120 €/ha, Ökobetriebe 90€/ha
Aber auch neue, insektenfreundliche Maßnahmen werden erstmals aufgenommen:
B19 - Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser - 1 ,00 GV/ha HFF o Betriebszweigbezogen o Maximaler Viehbesatz l,0A GV/ha HFF im gesamten Betrieb o Kein Pflanzenschutz und keine mineralische Düngung o Höhe der Zuwendung: 220 €/ha B42 - Anlage von Altgrasstreifen o Einzelflächenbezogen o Anlage von ganzjährigen Altgrasstreifen o 5 - 20 % der Fläche o Förderfähig sind Wiesen und Mähweiden o Höhe der Zuwendung. 50 €/ha
B43 - Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen o Betriebszweigbezogen o Anbau von mindestens 5 Hauptfruchtarten in jedem Jahr o Einzelkultur max. 30 %, mind. 10 % der Fruchtfolge o Auf mind. 30 % der Ackerfläche müssen sichtbar blühenden Hauptkulturen , angebaut werden, wie r Buchweizen ' Erbsen, Ackerbohnen, Lupinen, Sojabohne, Wicke, Linse . Luzerne oder Klee in Reinsaat . Klee-Luzerne-Gemisch ) LandGreen CN 332 KL . Klee- oder Luzerne-Vermehrung. . Phacelia-Vermehrung . Winterraps,Sommerraps . Sonnenblumen . Öllein, Leindotter ' Topinambur . Durchwachsende Silphie, Hanf . Sowie Mischungen, die ausschließlich blühende Hauptkulturen lt. Liste enthalten o ÖVF - Honigpflanzen sind anrechenbar, allerdings erhalten diese Flächen keine Zuwendung o Höhe der Zuwendung: 160 €/ha
Roland Straßberger
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