Dringliche Anfrage 29 am 23.02.2022 des Abgeordneten Johannes Funke (SPD-Fraktion) an die Landesregierung in Brandenburg Rote Gebiete Die Bundesregierung hat am vergangenen Freitag die Europäische Kommission über die geplanten Änderungen zur Ausweisung der Roten Gebiete informiert (vgl. Informations-dienst AgraEurope vom 18. Februar 2022: „Messstellenbasierte Gebietsausweisung - Aus-dehnung der Roten Gebiete um 30 Prozent zu erwarten“). Darin enthalten ist eine von der EU-Kommission geforderte Änderung zur Ausweisung sogenannter „Roter Gebiete“. Explizit geht es um die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA). Das neue Verfahren zur Ausweisung soll bereits zwischen Bund und Ländern abgestimmt sein. Seitens der Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft aus Brandenburg aber auch anderer Bundesländer bestehen erhebliche Zweifel daran, dass das jetzt gewählte Verfahren geeignet sein wird, dem Verursacherprinzip bei der Bewertung belasteter Gewässer gerecht zu werden. Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Schritte unternimmt die Landesregierung, um das Verursacherprinzip als Grundlage der erneuten Ausweisungen jetzt und in Zukunft zu gewährleisten?
Dazu dann die Antwort von Minister Vogel im folgenden Video